Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
Allgemein
Ausbildungsdauer: 3-jährige Ausbildung
Ausbildungsform: ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO)
Inhalt: vorbereitende Arbeiten ausführen, z.B. Materialien bereitstellen, Skizzen lesen
- Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen
- Wärme- und Kältedämmungen herstellen und verarbeiten
- Schallschutzarbeiten ausführen
- Brandschutzmaßnahmen durchführen
- Ummantelungen anfertigen und einbauen, z.B. an Maschinen, Armaturen und Behältern
- Leichtbauwände und Verkleidungen für Wände, Decken und Fassaden herstellen
- erforderliche Nachbesserungsarbeiten erledigen
- Werkzeuge und Maschinen pflegen und instand halten
Voraussetzung: Grundsätzlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben
Verdienst: Beispielhaft: 1. Ausbildungsjahr: € 564 bis € 648
2. Ausbildungsjahr: € 774 bis € 996
3. Ausbildungsjahr: € 978 bis € 1.259
Einsatzgebiete: in Isolierbaubetrieben, in Spezialbetrieben für Akustikbau und Schallschutz, auch im Maschinen- und Anlagenbau, im Fahrzeugbau oder in der chemischen Industrie
zurück zu”Berufe mit W”