Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in (nicht Beamte)
Allgemein
Ausbildungsdauer: 6 bis 7 Wochen
Ausbildungsform: Lehrgänge unterschiedlicher Dauer, die von Verwaltungsschulen des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt werden
Inhalt: Kontrollgänge durchführen, Parkzeiten kontrollieren
- Autofahrer über die Rechtslage informieren
- bei kleineren Verstößen gegen die Parkregeln mündliche Verwarnungen erteilen
- Verwarnungen und Strafmandate ausstellen
- den Fahrzeughaltern die vorliegende Ordnungswidrigkeit und die getroffene Maßnahme erläutern
- Polizei und Abschleppdienst verständigen
- die Verkehrspolizei bei Tempokontrollen unterstützen
- bei Eingaben oder Beschwerden Stellungnahmen anfertigen
- ggf. als Zeuge vor Gericht aussagen
Voraussetzung: Grundsätzlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben, Bundesländer bzw. Kommunen legen eigene Zugangskriterien fest
Verdienst: keine Vergütung
Einsatzgebiete: Ordnungsämter