Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Auch wenn es nicht das interessanteste Thema ist, jeder Auszubildende sollte sie kennen: seine Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsbildungsgesetz verankert. Ein einziger Paragrafendschungel, von daher eine kleine Hilfe:
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Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Kommen wir als Erstes zu deinen Rechten, die du während deiner Ausbildung hast.
Jeder Auszubildende hat das Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese ist laut Gesetz je nach Alter anzurechnen und steigt mit fortschreitender Ausbildungsdauer an. Das heißt, dass du mindestens jedes Ausbildungsjahr mehr Geld bekommst. Solltest du mal Überstunden machen oder eine Veranstaltung von deinem Betrieb aus am Wochenende besuchen, wird dir die Zeit bezahlt oder du bekommst entsprechende Freizeit dafür.
Gesetzlich geregelt ist auch dein Urlaubsanspruch. Der staffelt sich auch wieder nach dem Alter des Azubis. Solltest du in deinem Urlaub krank werden, werden dir diese Tage nicht angerechnet, wenn du eine Krankmeldung vorlegst. Das heißt, du kannst die Urlaubstage, an denen du krank warst, später nachholen.
Jeder Ausbilder hat die Pflicht, Aufgaben zu erteilen, die dem Ausbildungszweck und der Erreichung des Ausbildungszieles dienen. Also sind Privateinkäufe für den Chef oder Ähnliches nicht erlaubt. Natürlich dürfen die Aufgaben deine körperlichen Kräfte nicht übersteigen. Für die Aufgaben hat der Ausbilder die Arbeitsmittel, die dem Erreichen des Ausbildungsziels und Bestehen der Prüfungen dienen, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Ausbildungsbetrieb hat dich für die Berufsschule vom Betrieb freizustellen. Dies gilt natürlich auch für die Prüfungen und andere außerbetriebliche Maßnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung, beispielsweise für Seminare.
Ein weiteres Recht, das du während deiner Ausbildung hast, ist die Verlängerung der Ausbildung, wenn du die Prüfung nicht bestehst. Du kannst die Prüfung bis zu 2-mal wiederholen. Bei besonders guten Leistungen kannst du deine Ausbildung jedoch  verkürzen und deine Prüfung vorzeitig ablegen. Mit dem Bestehen der Prüfung endet dann das Ausbildungsverhältnis.

Rechte des Auszubildenden

  • Recht auf Vermittlung von Ausbildungsinhalten

  • Recht auf angemessene Vergütung

  • Recht auf ausreichenden und zusammenhängenden Urlaub

  • Recht auf Verlängerung der Ausbildung nach Nichtbestehen der Abschlussprüfung

  • Recht auf Verkürzung der Ausbildung bei besonders guten Leistungen

  • Recht auf ein schriftliches Zeugnis vom Betrieb

Da es nicht nur Rechte gibt, kommen wir jetzt zu den Pflichten eines Azubis.

Bei Krankheit hat jeder Azubi die Pflicht, sofort den Betrieb zu benachrichtigen und spätestens am dritten Tag, der gefehlt wird, den Krankenschein vorzulegen. In der Berufsschule ist es genauso, wobei auch der Berufsschule eine Kopie der Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden muss.
Eine weitere Pflicht jedes Auszubildenden ist das Berichtsheft. Dieses führst du wöchentlich oder monatlich. Sei dir sicher, dass dein Ausbilder dein Berichtsheft regelmäßig sehen möchte und unterschreibt. Denn er weiß, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, wenn du dein Berichtsheft nicht richtig führst.
So wie der Ausbilder die Pflicht hat, dich für die Berufsschule freizustellen, hast du die Pflicht, in die Berufsschule zu gehen. Schließlich ist der Unterricht neben der Arbeit im Betrieb ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung.
Aber die oberste Pflicht, die ein Azubi hat, ist die Lernpflicht. Du hast dir die Kenntnisse und Fähigkeiten deines Ausbildungsberufes anzueignen. Im Gegenzug dazu ist der Ausbilder verpflichtet, dir diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit du das Ausbildungsziel auch erreichst.

Pflichten des Auszubildenden

  • Plicht zum Lernen

  • Plicht zur Benachrichtigung und zum Nachweis bei Krankheit

  • Pflicht zum Führen eines Berichtsheftes

  • Pflicht zur Teilnahme am Berufsschulunterricht

  • Pflicht zur Beachtung der Ordnungsvorschriften und Befolgen von Weisungen

  • Pflicht zur Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse