Mit 17 an die Uni – Der Fluch der fehlenden Volljährigkeit
Rund um's Studium
Leute wir leben in einer verrückten Zeit. Mit 17 an die Uni - Das war früher fast undenkbar. Jetzt wird es zum Regelfall. Denn mit dem Abi nach der 12. Klasse sind viele Jung-Studenten noch nicht einmal volljährig.
Diese Situation hat natürlich einige Vorteile. Den Bachelor und den Master hat man schnell in der Tasche. Alles etwas zügiger als sonst. Aber auch einige Nachteile erwarten die Campus-Küken beim Einstieg in das Uni-Leben.
Wenn der Studienplatz sicher ist heißt es für die meisten Studenten „Good Bye Heimat – Hallo große, neue Welt“ und die Suche nach den eignenden vier Wänden geht los. Wenn man volljährig ist, ist das alles kein Problem. Man bekommt den Mietvertrag, setzt sein Schriepsel drunter und startet eine ausführliche Shoppingtour beim nächst gelegenen IKEA-Markt. Als Minderjähriger kommt da noch ein Schritt dazwischen. Die Zustimmung der Eltern, denn vor dem 18. Lebensjahr ist man noch nicht voll geschäftsfähig.
Auch beim Einschreiben in einen Studiengang oder zum Erhalten der Mensa- oder Bibliothekskarte müssen die Eltern ihre Zustimmung geben. Das alles macht den Start in das Campus-Leben umständlicher und unnötig komplizierter. Die ersten Universitäten haben das mittlerweile auch erkannt und lassen sich von ihren Jung-Studenten eine Generalvollmacht der Eltern vorlegen. Mit dieser Generalvollmacht ist dann alles, was das Studium angeht, abgesichert.
Weitere Probleme erscheinen im Nachtleben. Uni-Party? Oha. Jetzt wird es kompliziert. Denn genauso wie bei allen anderen gastronomischen Einrichtungen darf auch hier kein harter Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden. Und zappeln darf man vor dem 18. Lebensjahr auch nur bis Mitternacht.
Aber auch diese Hürden lassen sich mit eins, zwei kleineren Bemühungen problemlos nehmen und nach ein wenig Bürokratie und einem „Muttizettel“ für die Partys, steht dem Studium nichts mehr im Wege. Und das Beste daran. Nicht lange, dann winkt die Volljährigkeit mit dem Tuch der Freiheit.