Selbst noch nicht erwachsen und schwanger – was bedeutet das für meine berufliche Zukunft?

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Schwangere Teenagerin

„Ich bin schwanger.“ Drei Wörter, mit denen sich alles verändert. Verantwortung für ein
Kind übernehmen, erwachsen werden. Eine große Herausforderung stellt sich zusätzlich, wenn du dich nebenbei in einer Ausbildung befindest. Verzweiflung macht sich breit, wie du finanziell für dich und das Neugeborene sorgen sollst. Laut des statischen Bundesamts wurden 2019 rund 2.100 Babys von unter 18-Jährigen auf die Welt gebracht. Die Tendenz ist rückläufig. Trotzdem entscheiden sich viele, diesen Weg zu gehen und zu zeigen, dass es möglich ist, die Rolle als junge Mutter und als Auszubildende bzw. Studierende oder Berufstätige zu vereinen. Sara (20) und Angelique (17) beweisen genau das. An dieser Stelle möchte ich ihnen herzlichst danken, dass sie so offen ein Interview gegeben haben.

Wie war eure Reaktion, als ihr erfahren habt, dass ihr ein Kind bekommt?

Sara: Ich hab’s ja schon vorher geahnt, aber als ich es dann „schwarz auf weiß“ hatte, wurde mir erstmal ganz schwindlig. Dennoch habe ich mich gefreut.
Angelique: Ich war ziemlich geschockt, denn ein Kind war nicht geplant,
aber im Endeffekt war es ein schönes Gefühl zu wissen, dass ich schwanger bin.

Bereut ihr eure Entscheidung?

Sara: Da bei uns definitiv ein Kind gewollt war, gibt es ja nichts zu bereuen.
Angelique: Nein, ich bereue meine Entscheidung auf keinen Fall. Sie ist das Beste, was mir passieren konnte, auch wenn sie mich jetzt schon manchmal in den Wahnsinn treibt. *lacht*

Auf was habt ihr euch am meisten gefreut?

Sara: Nicht mehr schwanger zu sein. Also ich wollte definitiv ein Kind, aber kam irgendwie nicht drauf klar, schwanger zu sein, sich im Leben „einzuschränken“. Ich habe mich dick und hässlich gefühlt und wurde ständig zur Schwangerschaft ausgefragt.
Das hat voll genervt! Aber natürlich habe ich mich auf das gemeinsame Leben mit meiner kleinen Familie gefreut.
Angelique: Am meisten habe ich mich auf die gemeinsame Zeit gefreut. Auf das Kuscheln besonders.

Was war eure größte Angst?

Sara: Dass etwas bei der Geburt schiefgeht bzw. dass das Kind nicht gesund zur Welt kommt.
Angelique: Meine größte Angst ist und bleibt, dass ich sie verlieren
könnte, denn plötzlicher Kindstod bspw. ist noch so unerforscht, dass man noch nicht mal genau sagen kann, woran es liegt. Davor habe ich richtige Angst.

Wer hat euch unterstützt?

Sara: Mein Freund und unsere Familien.
Angelique: Mein Partner, meine Familie und meine Oma haben mich am meisten unterstützt und tun es immer noch.

Was würdet ihr den Mädels, die ebenfalls vor dieser Entscheidung stehen, empfehlen?

Sara: Sich mit der Geburt an sich zu beschäftigen. Also wie arbeitet der Körper während des Geburtsvorgangs. Das kann vieles leichter machen. Was das Finanzielle angeht, gibt es mittlerweile tolle Angebote beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) zur Unterstützung. Sich auf sich selbst verlassen und sich von niemanden etwas einreden lassen.
Angelique: Ich würde empfehlen, es sich nicht alles so einfach vorzustellen und es sich wirklich genau durch den Kopf gehen zu lassen. Habe ich genug Unterstützung und will ich es überhaupt wirklich? Denn ein Zurück gibt es dann nicht. Dazu kommen im Endeffekt noch so viele Sachen, ob es Ämtergänge sind, oder die erste Zeit mit dem Huschel, woran man im ersten Moment überhaupt nicht denkt.
Wie du bereits festgestellt hast, wenn du mal nicht weiterweißt, gibt es Beratungsstellen
und PLANBAR. Wir haben dir eine kleine Übersicht der finanziellen Mittel und Gesetzlichkeiten zusammengestellt. Den Überblick zu behalten, ist nicht so leicht. Besonders dann, wenn sich so einiges für dich ändern wird.

Der Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt, sobald du schwanger bist. Er gilt auch nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die Schutzfrist, in der du nicht arbeiten darfst, beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet 8 Wochen nach deiner Entbindung. Bei einer Frühgeburt, der Entbindung von Mehrlingen oder einem Kind mit Behinderung und/oder wenn du als Mutter einen entsprechenden Antrag stellst oder ein Attest vorlegst, verlängert sich deine Schutzfrist auf 12 Wochen. Erwähnenswert ist, dass es mittlerweile auch eine gewisse Toleranz, abhängig nach Beschäftigung und gesundheitlichem Zustand, im Beschäftigungsverbot vor dem errechneten Geburtstermin gibt. Somit gehen viele Frauen fast zeitgleich mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter, auch die, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Unter anderem werden dort Regeln vorgeschrieben, die den Leib von Mutter und Kind schützen sollen. Zum Beispiel die Arbeitszeiten. Generell dürfen Schwangere nicht länger als 8,5 Std. (bei Minderjährigen nicht mehr als 8 Std./Schichten ab 22 Uhr sind nicht erlaubt) arbeiten.

Kündigung?

Stellst du dir die Frage, ob du auf Grund der Schwangerschaft gekündigt werden
kannst? Sobald dein Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informiert ist, kannst du während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von mindestens vier Monaten nach der Geburt deines Kindes nicht gekündigt werden. Dies gilt auch für die Probezeit. Wenn du vor der Ausbildung bzw. während deiner Ausbildungsstellensuche schwanger wirst, musst du dem Betrieb, bei dem du dich bewerben willst, nichts von deiner Schwangerschaft erzählen. Selbst bei direkter Ansprache auf dieses Thema bist du nicht verpflichtet, eine Antwort zu geben. Fragen zu privaten Plänen sind generell unzulässig. Auf Seite 18 verraten wir dir, welche Fragen ebenfalls im Bewerbungsgespräch unzulässig sind. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn dein zukünftiger Ausbildungsberuf für Schwangere gefährlich oder ungeeignet ist. Sobald deine Stelle mit körperlich schwerer Arbeit verbunden ist, besteht die Gefahr, dass der Ausbildungsbetrieb erfolgreich gegen den Vertrag vorgehen kann.

Darf ich arbeiten?

Ob sich etwas bei deinem Arbeitsplatz für dich verändert, ist abhängig von deiner Tätigkeit. Auf jeden Fall sind körperlich schwere Aufgaben tabu. Gleiches gilt auch für Tätigkeiten mit giftigen Gasen, Dämpfen oder gefährlichen Chemikalien allgemein. Eine konkretisierte Liste findest du im Mutterschutzgesetz. Fällt deine Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot, muss dein Arbeitsplatz zunächst mutterschutzgerecht umgestaltet werden. Ist dies nicht möglich, muss dir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Besteht auch hier keine Möglichkeit, musst du von der Arbeit freigestellt werden. Das heißt, du musst nicht arbeiten. Die Ausbildungsvergütung wird, in der Regel in der gleichen Höhe, als sogenannter „Mutterschutzlohn“ weitergezahlt.

Wie lange darf ich arbeiten?

Die Mutterschutzfrist befreit dich vollständig von der Ausbildung. Sie beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet frühestens 8 Wochen nach der Entbindung. Wenn du es möchtest, kannst du in den 6 Wochen vor der Geburt weiterarbeiten oder den Berufsschulbesuch fortsetzen. Sinnvoll ist dies, um Fehlzeiten auszugleichen, sowie die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden. Nach der Entbindung besteht jedoch kein Wahlrecht. Für 8 Wochen (bzw. bei Verlängerung 12 Wochen) musst du mit der Ausbildung aussetzen. Für die Berufsschule gilt das
Beschäftigungsverbot nicht zwingend.

Ausbildung verkürzen/verlängern?

Steht die Abschlussprüfung kurz vor der Entbindung an, kann es auch sinnvoll sein, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: eine Teilzeitausbildung oder eine Verkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Wenn du dich um dein Kind kümmern musst, besteht die Möglichkeit eine Teilzeitausbildung zu beantragen. Dabei wird die wöchentliche Ausbildungszeit auf 25 bis 30 Stunden verkürzt. Die reguläre Ausbildungsdauer kann beibehalten werden. Es ist aber auch möglich, eine Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche zu vereinbaren. Dabei verlängert sich die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr. Weitere Informationen bieten dir die zuständige IHK oder HWK. Verkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Diese Möglichkeit bietet sich erst gegen Mitte der Ausbildungszeit. Wenn deine Leistungen überdurchschnittlich sind, kannst du einen Antrag auf die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Der Ausbildungsbetrieb muss zustimmen. Diese Option eignet sich insbesondere dann, wenn der errechnete Entbindungstermin auf das Prüfungsdatum fällt. Ist abzusehen, dass du durch die Schwangerschaft häufiger fehlen wirst und dadurch nicht an den Abschlussprüfungen teilnehmen kannst, steht dir bei der jeweils zuständigen Behörde ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit zu. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Verlängerung gibt es jedoch nicht. Wird der Antrag aber bewilligt, kannst du deinen Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt machen. Alle Informationen und den Antrag findest du auf den Seiten der IHK oder HWK.

Finanzielle Hilfen

Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, finanziell für dich als jugendliche Auszubildende zu sorgen. Das gilt natürlich auch dann, wenn du schwanger bist. Zusätzlich dazu stehen dir staatliche Hilfen zu. Zum einen das Mutterschaftsgeld. Gezahlt wird dies während der Mutterschutzfrist. Es ist so hoch wie der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Ausbildungsmonate. Die Krankenkasse übernimmt maximal 403 Euro im Monat. Ist der Nettoverdienst höher, zahlt der Ausbilder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Auch Auszubildende können Elterngeld erhalten. Wird eine Ausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhältst du den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Für das Kind erhältst du monatlich Kindergeld. Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, für Kinder in der Erstausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.