Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV)

Was macht eigentlich ein Vertreter einer Jugend- und Ausbildungsvertretung? PLANBAR erklärt dir kurz und kompakt, was du dazu wissen musst.
Frau lächelt in die Kamera

Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV)

Steckt in dir ein kleiner Hobby-Politiker, der gern für die Rechte der Schwachen eintritt – in diesem Fall Jugendliche und Azubis – dann könntest du als Vertreter einer Jugend- und Ausbildungsvertretung in deinem Betrieb voll aufgehen.
PLANBAR erklärt dir kurz und kompakt alles, was du dazu wissen musst.

Was ist das und was kann es?

Als Mitglied der Jugend- und Ausbildungsvertretung (gängige Abkürzung JAV – weil so viel Platz haben wir hier nicht) trittst du für die Interessen deiner jungen Kollegen ein. Um genau zu sein für alle Arbeitnehmer, die gerade eine Ausbildung machen oder minderjährig sind – das kann auch Praktikanten und Aushilfskräfte betreffen.
Du arbeitest eng mit dem Betriebsrat deiner Firma zusammen und hilfst bei der Umsetzung von Maßnahmen, die speziell eure Ausbildung oder euer Arbeitsverhältnis verbessern. Dabei achtest du auch darauf, ob sich dein Betrieb an alle Gesetze, Unfallverhütungsmaßnahmen, Tarif- und Betriebsvereinbarungen hält.
Du bist auch eine Art Kummerkasten, denn für deine jungen Kollegen bist du der erste Ansprechpartner, wenn es im Betrieb Konflikte oder Unstimmigkeiten mit den Ausbildern gibt. Ein weiterer immer wichtiger werdender Punkt ist das Thema Gleichstellung und Inklusion*. Auch dabei ist deine Aufmerksamkeit gefragt.

Info:

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Sprache und körperlicher oder geistiger Einschränkungen, vollständig in die Gemeinschaft eingegliedert werden und überall dabei sein und mitmachen können.

Welche Voraussetzungen braucht es dafür?

Es muss in deinem Ausbildungsbetrieb bereits einen Betriebsrat geben. Die JAV darf nur bei einem bestehenden Betriebsrat gegründet werden, mit dem du dann auch zusammenarbeiten kannst.
Außerdem benötigst du noch mindestens vier weitere Auszubildende oder Arbeitnehmer unter 18 Jahre (laut § 60 Abs. 1 im BetrVG). Du kannst leider nicht nur für dich selbst einstehen.
Wenn ihr ein besonders großer Konzern seid, kann es auch mehr als eine JAV geben.
Die Abstufungen findest du im Infokasten.
Ein Tipp dazu: Wenn dein Betrieb unterschiedliche Ausbildungsberufe ausbildet, also z.B. Industriekaufleute, Industriemechatroniker und Elektroniker, dann versucht auch aus jedem Ausbildungsberuf eine Vertretung zu wählen. (Müsst ihr aber auch nicht. Wir wollen hier ja keine Wahlen beeinflussen.)
Und das Allerwichtigste: Interesse. Es nützt nichts eine JAV zu gründen, um seine eigenen Wünsche durch zu drücken. Du solltest es machen, weil du für dich und deine Kollegen das Beste aus eurem Arbeitsverhältnis rausholen willst.

Info:

Wie viele JAV-Mitglieder in einem Betrieb gewählt werden dürfen, ist gesetzlich festgelegt (§ 62 Abs. 1 im BetrVG):
5 - 20 Azubis >> 1 Mitglied
21 - 50 Azubis >> 3 Mitglieder
51 - 150 Azubis >> 5 Mitglieder
151 - 300 Azubis >> 7 Mitglieder
Bei mehr Azubis im Betrieb schlag’s selber nach.

Wie wird man das?

Wir leben hier in einer Demokratie. Du wirst gewählt wie alle anderen Volksvertreter auch. Dabei ist es wichtig, dass du wirklich „volksnah“ bist, also entweder selber noch Azubi oder unter 25 Jahre alt. Wenn du während deiner zweijährigen Amtszeit 25 wirst oder deine Ausbildung erfolgreich absolvierst, darfst du dein Amt trotzdem noch beenden. Aber danach herrscht für dich JAV-Ruhestand.

Welche Rechte haben JAV-Mitglieder?

Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Erfüllung deiner JAV-Tätigkeiten
Deine Arbeit als JAV-Mitglied kostet Zeit. Du musst Gesetze bzw. rechtliche Vorgaben recherchieren, Verbesserungsvorschläge vorbereiten und präsentieren und dich mit deinen Mitazubis und den Jugendlichen austauschen. Aber das ist alles Teil deiner Ausbildungszeit und muss nicht in deiner Freizeit übernommen werden.

Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen

Wenn es mehrere JAV-Mitglieder in deinem Betrieb gibt, reicht es, wenn jeweils einer dabei ist. Sollte es sich bei den Themen jedoch um eins handeln, dass speziell euch Auszubildende und Minderjährige betrifft, sollten alle JAV-Mitglieder teilnehmen.
Wenn das Thema dann noch zur Abstimmung steht, habt ihr auch ein Stimmrecht.

Kündigungsschutz & Schutz vor Nichtübernahme

Du hast einen besonderen Kündigungsschutz sowie einen Schutz vor Nichtübernahme nach Beendigung deiner Ausbildung. Das hat den einfachen Grund, dass du ganz wie für ein Parlament gewählte Politiker für eure Rechte und Interessen einstehst und nicht immer wird das deinen Vorgesetzten und Geschäftsführern passen.  Aber dafür wurdest du eben gewählt.
Damit du deinen Pflichten ohne Angst vor Kündigung nachgehen kannst, gibt es diese Schutzgesetze im Betriebsverfassungsgesetz. Während deiner Ausbildung ist deine Kündigung sogar in außerordentlichen Fällen erschwert. Vor allem während deiner Amtszeit, aber auch noch bis zu einem Jahr danach, gilt dieser besondere Kündigungsschutz für dich.
Und wenn du deine Ausbildung während deiner Amtszeit beendest, gibt es noch den Schutz vor Nichtübernahme. Dabei kannst du schriftlich eine Übernahme und sogar ein sofortiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen. Dazu musst du in deinen letzten drei Ausbildungsmonaten einen schriftlichen Antrag einreichen. Allerdings kannst du nicht immer mitreden, welche Stelle du bekommst. Das hängt dann natürlich davon ab, wie die Kapazitäten in deiner Firma sind.

Recht auf Weiterbildung

Dann gibt es noch das Anrecht auf Seminare und Weiterbildung speziell für deine Arbeit als JAV-Mitglied. Schließlich willst du ja wissen, was du da suchst.
Im Betriebsverfassungsgesetz findest du die ganzen Gesetzlichkeiten noch mal genau erklärt. Da das aber im typischen Beamtendeutsch geschrieben ist, haben wir sie dir einmal übersetzt. Und nun, da du die wichtigsten Infos zur JAV hast, kann deine Politikerkarriere ja starten. Wir wünschen dir ganz viel Erfolg dabei!