Navigation öffnen

Gute Frage: Bekomme ich Bewerbungskosten zurück?

Bewerbungsverfahren

Veröffentlicht am 22.01.2016

Eine richtig gute Bewerbungsmappe ist mehr, als Anschreiben und Lebenslauf zu erstellen. Durch Zeugniskopien, Bewerbungsfoto, Bewerbungsmappe und Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch entstehen dir auch Kosten, die du erst einmal auslegen musst. PLANBAR zeigt dir, welche Möglichkeiten du hast, Bewerbungskosten zurückzubekommen. 

Rückerstattung von Bewerbungskosten

Vielleicht hast du schon einmal gehört: „Das Arbeitsamt zahlt dir doch die Bewerbungsunterlagen.“ Allerdings ist dieser Satz so nicht ganz richtig. Denn: Die Agentur für Arbeit erstattet Bewerbungskosten nur unter bestimmten Bedingungen und nicht unbegrenzt.

Wann erstattet mir die Agentur für Arbeit Bewerbungskosten?

  1. Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ meldest. Das ist dann möglich, wenn du demnächst deinen Schulabschluss in der Tasche hast und dich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewirbst. Eine Rückerstattung für eine Praktikumsplatzbewerbung gibt es nicht.
  2. Wenn du einen Antrag auf „Erstattung von Bewerbungskosten“ stellst, und zwar, bevor du deine Bewerbung abschickst. Den Antrag bekommst du von deinem Berufsberater der Agentur für Arbeit in deiner Schule oder vor Ort in der Agentur für Arbeit.
  3. Wenn du alle Quittungen und Nachweise über eingereichte Bewerbungen bei deinem Berufsberater oder in der Agentur für Arbeit abgibst.

Wie viel Geld bekomme ich von der Agentur für Arbeit für Bewerbungskosten zurück?

So viel, dass es sich lohnt, die drei Bedingungen zu erfüllen: In der Regel werden 5 € pro Bewerbung angesetzt. Allerdings ist die Rückerstattung auf maximal 260 € im Jahr begrenzt. Grundsätzlich handelt es sich um eine Kann-Regelung, das heißt du hast keinen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung.

Rückerstattung von Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Jede Bewerbung schreibst du mit dem Ziel, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Hältst du die Einladung dann in den Händen, stellt sich schon die nächste Frage: Wer bezahlt mir die Fahrt dorthin? Dein erster Ansprechpartner hierfür ist das Unternehmen, welches dich kennenlernen möchte. Lies dir deshalb die Einladung zum Vorstellungsgespräch ganz genau durch. Denn oft steht dort schon, ob und in welcher Höhe das Unternehmen Fahrtkosten zurückbezahlt. Für den Fall, dass das Unternehmen ausgeschlossen hat, Fahrtkosten zu übernehmen, kannst du dich an die Agentur für Arbeit wenden.

Wann erstattet mit die Agentur für Arbeit Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zurück?

  1. Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ meldest. Das ist dann möglich, wenn du demnächst deinen Schulabschluss in der Tasche hast und dich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewirbst
  2. Wenn du vor dem Vorstellungstermin einen Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten stellst. Den Antrag bekommst du von deinem Berufsberater der Agentur für Arbeit in deiner Schule oder vor Ort in der Agentur für Arbeit.
  3. Wenn du nach dem Vorstellungsgespräche alle geforderten Quittungen und Nachweise einreichst. Oft muss dir das Unternehmen schriftlich bestätigen, dass du zum Vorstellungsgespräch gekommen bist.

Wie viel Geld bekomme ich von der Agentur für Arbeit für Fahrtkosten zurück?

Das ist nicht pauschal festgelegt und hängt vom jeweiligen Fall ab. Grundsätzlich handelt es sich um eine Kann-Regelung, das heißt du hast keinen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung.

Was mache ich, wenn ich weder von der Agentur für Arbeit noch vom Unternehmen Geld zurückbekomme?

Dann bittest du deine Eltern, sich darum zu kümmern, die Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche steuerlich abzusetzen. Für Jugendliche vor und während der Ausbildung ist es nämlich möglich, diese Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten einzureichen. Vorweggenommen heißen die deshalb, weil die Steuern für dich dadurch erst dann gemindert werden, wenn du deine eigene Einkommenssteuer machst. Oder du wünscht dir die nächste Bewerbungsmappe, ein neues Passbild oder die nächste Fahrt zum Bewerbungsgespräch zum Geburtstag oder zu Ostern.