Läufst du noch oder fährst du schon?
Afterwork
Du wachst auf, guckst nach draußen und die warmen Sonnenstrahlen scheinen dir entgegen. Du denkst dir „Ach, was ein herrlicher Tag“ und verabredest dich mit deinen Freunden zum Baden am Strand. Doch die Frage kommt auf, wie kommen du und deine Freunde zum Badestrand? Ganz lässig tippst du in dein Handy, dass du deine Freunde mit deinem nigelnagelneuen roten Cabrio abholst. Realität? Oder doch eher Wunschvorstellung? Eher die Wunschvorstellung. Außer du bist das Kind von Angelina Jolie und Brad Pitt. Allerdings würde dir zum roten Cabrio trotzdem noch etwas fehlen: Der Führerschein. Ohne den darfst du ohnehin nicht losfahren. Realität oder Wunschvorstellung hin oder her. PLANBAR erklärt dir jetzt alles über den Erwerb des Führerscheins. Wenn du gar keinen Plan hast, sehr aufgeregt und nervös bist, aber easy von A nach B kommen möchtest, dann kommen jetzt die besten Tipps & Tricks.
Also: viele haben ihn, viele wollen ihn, doch wie kriegt man ihn? Kann man sich so einfach ins Auto setzen und losfahren? Nein, so leicht ist es leider nicht.
Wie bekomme ich denn nun meinen Führerschein?
Für den Erwerb eines Führerscheins musst du eine Fahrschule besuchen. Mit Sicherheit gibt es bei dir in der Nähe einige zur Auswahl. Die Führerscheinausbildung besteht aus Theoriestunden und Praxisstunden. Danach könntest du rein theoretisch die Praxisprüfung antreten. Aber das wird bei den meisten nicht der Fall sein. Je nach Fortschritt und Fähigkeit vollziehst du so viele Übungsstunden, bis du bereit für die praktische Fahrprüfung bist. Aber wir wollen ja nicht vorweggreifen. Erst mal brauchst du eine Fahrschule.
Wie wählst du am besten deine Fahrschule aus?
Günstig wäre es, wenn du vorher ein Beratungsgespräch mit dem Fahrlehrer führen kannst. So kannst du ihn kennenlernen, einen Blick auf die Fahrschule werfen und prüfen, ob der Fahrlehrer dir sympathisch ist. Wichtig ist, dass die Fahrschule seriös ist. Wenn die Fahrschule eine Internetseite besitzt, kannst du dir diese ansehen und auch nachschauen, ob es öffentliche Bewertungen von anderen Fahrschülern gibt. Du musst dich auf jeden Fall wohlfühlen können. Sind die Räume der Fahrschule sauber und das Schulungsfahrzeug gepflegt? Außerdem ist Verlässlichkeit wichtig. Es ist nicht cool, wenn deine Fahrlehrerin oder dein Fahrlehrer nie Termine einhält und auch nicht erreichbar ist, egal ob im Büro oder telefonisch. Dasselbe gilt für die zuständigen Mitarbeiter. Für dich persönlich ist es ebenso entscheidend, ob der Theorieunterricht in deinen Zeitplan passt und ob die Schülerzahl nicht zu groß ist. Vielleicht kannst du ja mal in eine Stunde reinschnuppern. Grundsätzlich solltest du dich gut mit deinem Fahrlehrer verstehen und mit seiner Art zu unterrichten. Niemand möchte angeschrien werden, wenn er mal etwas falsch gemacht hat. Keine Sorge, denn zur Not, kannst du immer noch den Fahrlehrer wechseln. Darauf komme ich später noch zurück. Und nicht zu vergessen ist der Vertrag mit der Fahrschule! Merke dir: Ohne Vertrag geht gar nichts! Er sichert dich in allen rechtlichen Gegebenheiten ab und listet alle Kosten auf. Eine Fahrschule ohne Vertrag ist eine sehr unseriöse Fahrschule.
Welche Unterlagen brauchst du?
Deutschland wäre nicht Deutschland ohne jegliche Unterlagen und die benötigst du auch für die Fahrschule. Bevor du deine Führerscheinausbildung antrittst, besuchst du einen Erste-Hilfe-Kurs. Diesen Nachweis legst du der Fahrschule vor. Ebenso unterziehst du dich eines Sehtests, denn halbblind fährt man schnell mal jemanden um. Sind deine Augen so toll wie meine, fährst du nur mit Brille oder Kontaktlinsen. Einen Sehtest kannst du beim Augenoptiker oder beim Augenarzt machen lassen. Ein Passbild und deinen Ausweis musst du der Fahrschule ebenso vorlegen.
Was kostet dich der Spaß?
Geld regiert die Welt, wie man so schön sagt und so ist der Führerschein auch nicht umsonst. Die Fahrlehrer*innen müssen natürlich auch von etwas leben. Zunächst ist die Fahrschule gesetzlich zur Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet. Das heißt was? Das heißt, dein Fahrlehrer darf dich nicht übers Ohr hauen und ist verpflichtet dir seine Preise vorzulegen. Dabei darf er auch nicht schummeln, indem er dir vielleicht zu viele Stunden berechnet. Es gibt von der Fahrschule festgelegte Preise, die eingehalten werden müssen. Zum Beispiel 38 € pro normaler Fahrstunde und 47,50 € pro Sonderfahrt. Weiterhin fließt Geld für die Anmeldegebühr, ein Grundbetrag für den
theoretischen Unterricht und für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dann kommt die Finanzierung der Unterlagen hinzu. Ebenso müssen Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bezahlt werden. Allerdings ist dies alles abhängig von der jeweiligen Fahrschule. Ich habe für eine Fahrstunde zum Beispiel nur 35 € bezahlt. Dafür bezahlte ich einen höheren Betrag für die praktische Fahrprüfung an meinen Fahrlehrer. Es ist also immer unterschiedlich. Die Gebühren für die Prüfungen sind jedoch gestiegen. Für die Theorieprüfung bezahlt man jetzt fast 30 € und für die praktische Prüfung 116,93 €. Die Preise unterscheiden sich aber auch je nach Bundesland. Pauschal kann man sagen, dass insgesamt zwischen 1.200 € und 2.200 € alles dabei ist. Es spielt auch eine Rolle, wie viele Fahrstunden du zusätzlich machen musst und wie viele Versuche du für die Prüfungen brauchst. Denn für jede Prüfung zahlst du extra.
Theorie:
- 12 Doppelstunden* Grundstoff
- 2 Doppelstunden* Zusatzstoff
*eine Doppelstunde = 90 Minuten
Praxis:
- 5 Fahrstunden* auf Bundes- o. Landstraße
- 4 Fahrstunden* auf der Autobahn
- 3 Fahrstunden* bei Dämmerung/Nacht
*eine Fahrstunde = 45 Minuten
Apropos Prüfungen! Wie laufen die eigentlich ab?
Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, brauchst du einen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Außerdem musst du das entsprechende Mindestalter erreicht haben und einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen. Ein vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss natürlich auch bei der örtlich zuständigen Behörde vorliegen. Du darfst auch keine Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen, die du in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben hast, denn diese werden in Deutschland bis zum Ablaufdatum anerkannt. Zur theoretischen Prüfung kannst du schon drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters antreten und zur praktischen einen Monat vorher.
Für die theoretische Prüfung reicht es aus, wenn der Fahrlehrer deine Ausbildungsbescheinigung aushändigt, also eine Bestätigung, dass du den theoretischen Unterricht absolviert hast. Diese darf aber nicht älter als zwei Jahre, beginnend vom Ausstellungsdatum, sein. Die praktische Prüfung kannst du natürlich erst bestreiten, wenn du die theoretische erfolgreich hinter dich gebracht hast. Auch dort händigt dein Fahrschullehrer dir eine Ausbildungsbescheinigung aus. Die Theorieprüfung läuft so für dich ab, dass du an einem PC oder Tablet unter Aufsicht eines TÜV- oder Dekra-Gutachters einen Test durchführst. Dieser ist in der Form von Multiple-Choice-Fragen gestaltet. Mit Fehlerpunkten wird der Test bewertet. Und das kann schon schnell schiefgehen, da man nicht mehr als zehn Fehlerpunkte haben darf. Die Fragen sind unterschiedlich gewichtet, z. B. mit zwei oder fünf Fehlerpunkten. Die mit fünf Fehlerpunkten sind natürlich sehr wichtig und wenn du zwei von diesen falsch hast, fällst du ebenfalls durch. Keine Panik auf der Titanic, im nächsten Abschnitt erfährst du, wie du dich am besten auf den Test vorbereitest.
Die praktische Prüfung ist meiner Meinung nach viel kniffliger. Du fährst, dein Fahrlehrer sitzt gewohnt neben dir und der Prüfer hinten auf der Rückbank. Er gibt die Strecke vor und sagt an, wo es langgeht. Eigentlich wie gewohnt, nur, dass du deine Anweisungen von dem Fahrprüfer erhältst. Es gibt dann noch verschiedene Grundaufgaben, die du absolvieren musst, z. B. seitlich Einparken, Gefahrenbremsung und Wenden. Das übt der Fahrlehrer aber alles mit dir. Das Besondere an der Sache ist, dass du die praktische Prüfung innerhalb
von zwölf Monaten nach bestandener Theorieprüfung bestehen musst, sonst läuft sie ab und du musst sie wiederholen. Und die Gebühr wird dann nochmal fällig…
Lernen? Wie in der Schule?
Der Theorieunterricht ist geschafft und jetzt die Prüfung? Weiß ich überhaupt noch was, fragen sich da die meisten. Aber keine Sorge, mit dem Lernmaterial sollest du dich gut darauf vorbereiten können, meist ein dickes Buch und eine Lern-App. Und diese App ist Gold wert, da man dort die Fragebögen üben kann, die auch in der Prüfung abgefragt werden. Aber du musst aufpassen, dass du im zeitlichen Rahmen bleibst, denn die Fragebögen ändern sich jedes halbe Jahr. Im April und im Oktober überarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Fragenkatalog. Wichtig ist es, dass du den Stoff nicht vernachlässigst. Einiges bleibt dann beim Theorieunterricht doch hängen, aber dafür musst du regelmäßig hingehen. Am besten, du besuchst immer jede nachfolgende Stunde, außer du bist wirklich mal verhindert. Hilfreich ist es, sich nach der Stunde die jeweiligen Themenbereiche noch einmal genauer anzusehen, um sie zu festigen. Es gibt verschiedene Lerntypen. Manche schreiben sich gern Karteikarten oder Infoblätter. Andere wiederum sehen sich lieber Videos an. Und manche lernen die Theorie erst richtig in der Praxis. Aber darfst du dich als Fahrschüler überhaupt vor der Theorieprüfung hinter das Lenkrad setzen? Peter Richter von der Fahrschule Richter aus Lieberose erklärt mir:
» Gesetzlich ist es erlaubt, vor der bestandenen Theorieprüfung in Begleitung eines Fahrlehrers zu fahren. Ich würde es aber nicht empfehlen. «
Mein Fahrlehrer hat es mir auch angeboten, aber mir war es lieber, auf Nummer sicher zu gehen und zu wissen, dass ich die Verkehrsregeln beherrsche. Natürlich kann man die Fragen zum Thema Bremsweg, Anhalteweg, Sicherheitsabstand etc. für die Theorieprüfung auswendig lernen. Am wichtigsten ist allerdings, die Theorie wirklich zu verstehen, um sie in der Praxis anzuwenden. Die Regel ,,rechts vor links‘‘ lässt sich leicht merken, beachten aber leider nicht immer alle. Ein weiterer Tipp: Wenn ihr Beifahrer seid, benennt die Schilder, an denen ihr vorbeifahrt. Und keine Sorge, ich war wahrscheinlich bei meiner Theorieprüfung aufgeregter, als bei meinen Abitur-Prüfungen.
Wie wechselst du die Fahrschule?
Dein Fahrschullehrer geht dir richtig auf den Keks? Du kommst überhaupt nicht mit seiner Persönlichkeit und seiner Lehrweise zurecht? Dann kannst du easy die Fahrschule wechseln! Dafür gibt es keine zeitliche Begrenzung, also egal wann, du kannst immer „Tschau Kakao“ sagen. Wenn dein Fahrlehrer fragen sollte, warum du denn die Fahrschule wechseln möchtest, musst du ihm das nicht einmal sagen, denn einen konkreten Grund zu benennen, ist nicht nötig. Hab im Blick und die Bestätigung, aktuelle Bescheinigung über deine Theoriestunden und evtl. den Nachweis für die bestandene Theorieprüfung mit, wenn du diese schon geleistet hast. Bei der Fahrerlaubnisbehörde muss die Meldung eingehen, dass du die Fahrschule gewechselt hast. Entweder übernimmt das der neue Fahrschullehrer oder du rufst selbst dort an. Dein alter Anbieter darf grundsätzlich keine Gebühren für den Fahrschulwechsel erheben, aber schuldenfrei zu sein, wäre sehr optimal und ganz wichtig ist, dass du natürlich den Vertrag kündigst. Wahrscheinlich zahlst du noch die Anmeldegebühr für den neuen Anbieter. Außerdem können Gebühren anfallen, dafür dass beim TÜV der Fahrschulwechsel in der Akte vermerkt wird.
Schon mal was vom begleiteten Fahren gehört?
Eigentlich ganz cool die Sache. Es gibt den B17 Führerschein. Das heißt, du darfst schon Auto fahren, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist. Aber die Sache hat ein paar Haken. Da es begleitetes Fahren heißt, darfst du nur mit einer Begleitperson fahren und die muss auch noch ein paar Voraussetzungen mitbringen. Erstmal muss das ganze offiziell sein, d.h. die Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein. Und hier noch weitere Punkte, die die Begleitperson erfüllen muss:
- Mind. 30 Jahre alt
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- seit mind. 5 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Darf dich nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille hat oder unter Einfluss von berauschenden Mitteln steht.
Fahrschullehrer-Tipp:
- Peter Richter von der Fahrschule Richter aus Lieberose rät:
„Die Begleitpersonen sollten beruhigend wirken und dir nach der Fahrt
ein Feedback geben, was du falsch oder richtig gemacht hast. Außerdem müssen sich Fahranfänger erst mal an ein anderes Auto gewöhnen. Da ist es nicht schlimm, wenn das Auto mal abwürgt wird. Das Gefühl dafür kommt mit der Zeit. Ich empfehle dir, zuerst leichte und bekannte Strecken zu fahren und sich dann erst an schwerere wagen“
Anstelle des Scheckkartenführerscheins wird dir eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese gilt allerdings nur bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Den offiziellen Führerschein kannst du dann nach deinem 18. Geburtstag abholen – allerdings nur, wenn du vorerst einen Antrag bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt hast. Du schaffst das auch! Also keine Panik! Wenn ich etwas bei der Fahrschule gelernt habe, dann, dass es dir absolut nichts bringt, wenn du dich unter Druck setzt. Geh ganz entspannt an die Sache heran und lege dir deine Fahrschulzeit so, dass du nicht auch noch zusätzlichen Stress in anderen Lebensbereichen hast. Wenn du dann noch unsere PLANBAR-Ratschläge befolgst, kann der Führerschein nur ein voller Erfolg werden. Aber denk dran: Sicherheit geht immer vor!