Zu wenig Kohle? – BAB und BAföG auf einen Blick

Egal, ob Ausbildung oder Studium – es gibt immer einen wichtigen Aspekt, den du berücksichtigen musst: Die Finanzen. Denn beides geht meist Hand in Hand mit einer eigenen Wohnung. Da kommt einiges auf dich zu.
leeres Portemonnaie

In der Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung, aber auch die reicht nicht immer aus. Im Studium zahlst du, aber kriegst nichts. Vor allem wird es schwierig, wenn deine Eltern auch nicht in der Lage sind, dich zu unterstützen. Also wie packst du das alles? PLANBAR klärt dich im Handumdrehen über deine Möglichkeiten auf.

BAB wie bibbidi babbidi boo?

Diese ist dafür da, um die Lücke zwischen deinem finanziellen Gesamtbedarf und der Mittel, die dir zur Verfügung stehen, zu überbrücken. Das kannst du bei deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen und bekommst dann einen monatlichen Zuschuss! Ruf einfach bei der Agentur an und der Antrag wird dir dann per Post zugeschickt. So kannst du gleich erfragen, welche Dokumente du mit senden sollst. Natürlich kannst du auch den Antrag online ausfüllen und die Dokumente dort hochladen. Das spart dir den Weg zur Post.

Welche Voraussetzungen musst du für BAB erfüllen?

Zunächst benötigst du die deutsche Staatsbürgerschaft. Kein Stress, wenn du diese nicht haben solltest. In vielen Fällen kannst du trotzdem BAB erhalten. Wenn du aus einem EU-Land kommst, einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzt oder ein Elternteil von dir seit mindestens drei Jahren in Deutschland arbeitet, erfüllst du schon ein paar Bedingungen. Weiterhin hast du schon die halbe Miete, wenn du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnimmst oder aktuell eine (außer-)betriebliche Berufsausbildung lernst. Wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von deinem Zuhause entfernt ist, sodass du umziehen musst, ist das ebenfalls eine gute Voraussetzung. Allerdings darfst du nicht in einer Wohnung leben, die deinen Eltern gehört. Sofern du über 18 Jahre alt oder verheiratet bist bzw. mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebst, hast du sogar sehr gute Karten. Außerdem wird ebenso berücksichtigt, wenn du bereits ein Kind hast. Auch, wenn du eine ausbildungsvorbereitende Phase zu einer Assistierten Ausbildung machst, kannst du BAB beantragen. Was du vor allem vorlegen musst, ist ein unterschriebener Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen IHK oder HWK eingetragen ist. Ein weiteres Dokument, das du ebenfalls benötigst, ist der Nachweis über die Ausbildungsvergütung. Dieser wird meist über den Ausbildungsbetrieb vermittelt. Außerdem musst du das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehe- bzw. Lebenspartners durch den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr nachweisen.

Wie viel bekommst du denn nun?

Das ist oft sehr unterschiedlich und hängt von mehreren Aspekten ab. Der
Höchstsatz an BAB liegt seit August 2020 bei 723 Euro. Allerdings musst du beachten, dass es für jeden individuell berechnet wird. Dabei wird der Gesamtbedarf ausgerechnet, das heißt: Der Grundbedarf plus Zuschläge, wie Fahrtkosten oder Bedarf der Arbeitskleidung. Außerdem wird der Lebensunterhalt, dein Einkommen und wie bereits erwähnt, das Einkommen deiner Eltern bzw. deines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Es gibt im Internet auch viele BAB-Rechner, bei denen du dir ungefähr ausrechnen kannst, ob du Anspruch auf BAB hast und wie viel du bekommen würdest. Hier kannst du es ja mal versuchen: www.babrechner.arbeitsagentur.de. Falls der Rechner anzeigen sollte, dass du keinen Anspruch hättest, empfehle ich dir trotzdem den Antrag zu stellen, da manchmal kleine Fehler oder Abweichungen unterlaufen können.

Was du unbedingt vermeiden solltest!

Falsche Angaben machen. Versuche alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn du dir irgendwo nicht sicher bist, dann kläre es lieber vorher und frage bzw. recherchiere noch einmal nach. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Anzeige und musst die bewilligte Beihilfe wieder zurückzahlen. Auch bei Änderungen in deinem Leben solltest du das Amt umgehend informieren. Darunter fallen zum Beispiel ein Umzug, eine Schwangerschaft oder eine längere Krankheit. Auch bei einem Ausbildungsabbruch wird es schwierig in der nächsten Ausbildung wieder BAB zu erhalten, außer es liegt wirklich ein berechtigter Grund vor, zum Beispiel die Gefährdung deiner Gesundheit,
wenn du die Tätigkeit weiter ausführen würdest. Gefördert wird meist auch nur die erste Ausbildung. Normalerweise bekommst du bei der zweiten Ausbildung nur eine Förderung, wenn du mit der ersten Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hast.

Was ist nun dieses „BAföG“?

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung von Schüler*innen und Studierenden.

Wer bekommt BAföG?

Wenn du deine erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen absolvierst, hast du ein Recht auf BAföG. Es fördert allerdings nur rein schulische Ausbildungen.

Wie und wo musst du für BAföG einen Antrag stellen?

Die Beantragung kannst du schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Auch hier kannst du entweder per Post agieren oder online den Antrag ausfüllen. Schau einfach mal bei www.bafög.de/antragstellung vorbei. Wo du den Antrag stellst ist immer unterschiedlich je nach Ausbildungsart. Wenn du studierst, stellst du den Antrag beim Studierendenwerk am Ort der Hochschule. Für Schüler, zum Beispiel an Abendgymnasien, Kollegs oder Höheren Fachschulen ist die Antragstelle bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- und Kreisverwaltung,
wo sich die Ausbildungsstätte befindet. Die Schüler, die noch minderjährig sind, müssen es bei demselben Amt beantragen, aber am Wohnort der Eltern.

Voraussetzungen

Auch beim BAföG benötigst du die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn du allerdings zum Beispiel eine Bleibeperspektive in Deutschland hast und du in die Gesellschaftlich integriert bist, hast du ebenfalls eine Chance auf eine finanzielle Unterstützung. Und du solltest auch nicht unbedingt zu alt sein. Sorry not sorry, aber BAföG bekommst du nur, wenn du nicht älter als 30 Jahre bist. Bei Masterstudiengängen hast du aber noch eine Chance bis 35. Vorauf auch geachtet wird, ist, dass du in der Lage
bist, das Ziel zu erreichen. Du solltest also den Abschluss auch schaffen, den du anstrebst. Da genügt aber meist der Nachweis, dass du an einer Hochschule oder Schule angenommen wurdest. BAföG ist vor allem für junge Menschen gedacht, die nicht die Möglichkeit haben durch ihre Familie unterstützt zu werden.

Unterlagen, die du auf jeden Fall parat haben solltest

Deine Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. ein Nachweis, dass du an deiner Schule angenommen wurdest. Bei der Immatrikulationsbescheinigung wird nur die benötigt, wo Bescheinigung nach § 9 BAföG oben steht. Wenn du nicht noch familienversichert bist, brauchst du auch eine Bescheinigung deiner Krankenkasse. Du wohnst auch nicht mehr bei deinen Eltern? Dann legst du entweder deinen Mietvertrag, eine Meldebescheinigung oder eine Wohnungsgeberbescheinigung vor. Finanziell machst du dich, umgangssprachlich gesagt, „nackig“. Denn du musst alle Konto und Depotauszüge, Bausparverträge und Kapitalversicherungen vorlegen. Steuerbescheide deiner Eltern müssen auch mitgeschickt werden. Diese spielen auch eine wichtige Rolle, auf die ich später näher eingehen werde.

Wie viel du bekommst und wie viel du zurückzahlen musst

Die Höhe des BAföGs ist auch so eine Sache. Die wird nämlich auch wieder individuell berechnet. Dabei wird das Einkommen und das Vermögen des Studierenden sowie das Einkommen der Eltern oder deines Ehe-/ Lebenspartners berücksichtigt. Es gibt auch einen Höchstsatz für die Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Dieser richtet sich nach dem Alter und das sieht dann wie folgt aus:


  • unter 25 ist der Höchstsatz 752 Euro pro Monat


  • zwischen 25 und 29 liegt er bei 861 Euro pro Monat


  • ab 30 Jahren bei 941 Euro pro Monat



Wie bereits erwähnt ist das Einkommen deiner Eltern auch ein wichtiger Punkt. Von dem Einkommen werden unterschiedliche Freibeträge abgezogen. Das hängt vom Familienstand deiner Eltern ab, wie viele Geschwister du hast und deren Ausbildungsart. Deswegen wird auch der Steuerbescheid deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr benötigt. Das Kindergeld wird nicht zu dem Einkommen dazu berechnet. Bei dir selbst sieht es so aus, dass im Bewilligungszeitraum, also in den 12 Monaten, dein Einkommen nicht 5.421 Euro übersteigen darf und dein Vermögen darf sich nicht auf mehr als auf 8.200 Euro belaufen. Das Problem ist, dass du die Hälfte des BAföGs wieder zurückzahlen musst. Die Begrenzung der Darlehensschuld liegt bei maximal 10.000 Euro. Nach fünf Jahren der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung. Jedes Vierteljahr werden 390 Euro fällig.

Ende gut, alles gut?

Eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren, ist natürlich nicht immer leicht. Aber wie du hier sehen kannst, gibt es trotzdem Hilfen, die dir nützlich sein können. Auch, wenn du viel Arbeit in die Anträge stecken musst, kann es sich am Ende lohnen und dir ein wenig Last in finanzieller Hinsicht abzunehmen.