Technische/-r Systemplaner/-in (m/w/d) für Elektronische Systeme: Ausbildung und Beruf
3,5 Jahre
Duale Ausbildung
Realschulabschluss
Inhaltsverzeichnis
- Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Aufgaben
- Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Gehalt
- Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Ausbildung
- Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme FAQ: Häufig gestellte Fragen
Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Aufgaben
Die duale Ausbildung zum Technische/-r Systemplaner/-in für elektronische Systeme vermittelt theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten. Als Auszubildender lernst Grundlagen der Elektrotechnik, wie du technische Unterlagen, Skizzen und Berechnungen erstellt und in der Praxis anwendet. Es wird dir gezeigt, wie man mithilfe von Computern rechnergestützte Konstruktionen durchführt. Du lernst, wie man Werkstoffe, Fertigungs-, Montage-, Füge- und Korrosionsschutzverfahren unterscheidet und beurteilt, wie du technische Unterlagen für elektrotechnische Systeme erstellst und Berechnungen im Bereich der Technik durchführst. Außerdem wird dir beigebracht, wie du Systemkomponenten bewertest und in der Praxis anwendest, wie du Detailpläne für technische Systeme erstellst. Nach der Ausbildung wirst du auch wissen, wie du schematische und perspektivische Darstellungen anfertigst und technische Dokumentationen anfertigen kannst. Im Verlauf der Ausbildung erhältst du außerdem Kenntnisse zu Themen wie den Rechten und Pflichten während der Ausbildung, der Organisation des Ausbildungsbetriebs und dem Umweltschutz vermittelt.
Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Gehalt
Gehaltsentwicklung während und nach der Ausbildung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen.
In der Metall- und Elektroindustrie kannst du im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.154 € brutto, im 2. Ausbildungsjahr bis zu 1.187 € brutto, im 3. Ausbildungsjahr bis zu 1.261 € brutto und im letzten Ausbildungsjahr bis zu 1.330 € brutto im Monat bekommen.
Aber was verdiene ich nach der Ausbildung als Technische/-r Systemplaner/-in nach der Ausbildung kannst du dich auf ein Einstiegsgehalt von bis zu 3.227€ brutto im Monat freuen. Durch weiter Berufserfahrungen über die Jahre und Weiterbildungen kann dein Spitzengehalt nach 5 Jahren bei durchschnittlich 3.612 € brutto im Monat liegen.
Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Ausbildung
Ausbildungsjahr | Ausbildungsinhalte |
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1. und 2. Lehrjahr |
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3. und 4. Lehrjahr |
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Berufsschule |
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Technische/-r Systemplaner/-in: weitere Fachrichtungen
Technische/-r Systemplaner/-in (m/w/d) für Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Technische/-r Systemplaner/in, spezialisiert auf die Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, spielen eine aktive Rolle in den Planungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsphasen von Gebäudetechnikanlagen. Basierend auf den Vorgaben der Entwicklungsabteilung nutzt du CAD-Systeme, um Zeichnungen und Modelle zu erstellen. Du überträgst Zahlen- und Datenangaben in Tabellen, zeichnerische Darstellungen und Diagramme. Des Weiteren führst du Berechnungen durch, beispielsweise zur Heiz- oder Kühllast, und nimmst Dimensionierungen vor. Aus den 3-D-Modellen leitest du anschließend fertigungsgerechte Zeichnungen ab. Bei Bedarf koordinierst du die Montagearbeiten und förderst die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke untereinander. Zudem bist du bei der Erstellung der Projektdokumentation dabei.
Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme: Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, Weiterbildungen als:
Techniker/-in - Elektrotechnik (Energietechnik)
Techniker/-in - Elektrotechnik (Automatisierungstechnik)
Techniker/-in - Elektrotechnik (Information/Kommunikation)
Techniker/-in - Elektrotechnik (ohne Schwerpunkt)
Technische/-r Fachwirt/-in
Konstrukteur/-in
Ausbilder/-in
zu absolvieren.
Darüber hinaus besteht die Option, ein Studium im Bereich Elektrotechnik, System Engineering, Konstruktionstechnik oder Wirtschaftsingenieurwesen aufzunehmen.
Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme FAQ: Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung zum/zur Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme?
Du solltest mindestens einen Realschulabschluss haben und ein sehr gutes Verständnis für Mathematik, Technik und Physik.
Kann man als technischer Systemplaner für Elektronische Systeme seinen Meister machen?
Als ausgelernte/-r Technische/-r Systemplaner/-in gibt es einige Weiterbildungen und beruflich Anpassung. Ebenso hast du die Möglichkeit zu studieren, jedoch kannst du keinen Meister Abschluss als Technische/-r Systemplaner/-in machen.
Welche Weiterbildungen kann man als technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme machen?
Nach Abschluss deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit, Weiterbildungen als:
Techniker/-in - Elektrotechnik (Energietechnik)
Techniker/-in - Elektrotechnik (Automatisierungstechnik)
Techniker/-in - Elektrotechnik (Information/Kommunikation)
Techniker/-in - Elektrotechnik (ohne Schwerpunkt)
Technische/-r Fachwirt/-in
Konstrukteur/-in
Ausbilder/-in
zu absolvieren.
Welche Studiengänge kann ich nach der Ausbildung zum technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme belegen?
Du kannst folgenden grundständige Studiengänge mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme belegen:
Elektrotechnik
System Engineering
Konstruktionstechnik
Wirtschaftsingenieurwesen aufzunehmen.
Kann ich die Ausbildung zum Technische/-r Systemplaner/-in für Elektronische Systeme verkürzen?
Die Ausbildungszeit kann jedoch auch um 6 bis 12 Monate (je nach Schulabschluss) verkürzt werden, wenn du beispielsweise die Hochschulreife hast, bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast oder überdurchschnittlich gute Noten in der Berufsschule vorweisen kannst. Doch auch wenn du die entsprechenden Voraussetzungen vorweisen kannst, hast du kein Recht auf Verkürzung!
Mittlerer Schulabschluss - Verkürzung um bis zu sechs Monate
Hochschul- oder Fachhochschulreife - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
Auszubildender über 21 Jahre (zu Ausbildungsbeginn) - Verkürzung um bis zu zwölf Monate
abgeschlossene Berufsausbildung - Verkürzung um bis zu zwölf Monate