Polizisten laufen in der Menschenmasse

Gehobener Polizeivollzugsdienst (B.A.): Duales Studium und Beruf

Zahlen, Daten, Fakten
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsform:
Duales Studium
Schulabschluss:
Fachhochschulreife oder Abitur
Gehaltsentwicklung während und nach der Ausbildung
1. Jahr
Ø ca. 1.420
2. Jahr
Ø ca. 1.480
3. Jahr
Ø ca. 1.550
Ein­stiegs­gehalt
Ø 2.996
Gehalts­ent­wicklung
Ø 5.904
Karrierechancen und Zukunftsperspektiven

Gehobener Polizeivollzugsdienst: Aufgaben

Deine Aufgaben als Polizeivollzugsbeamte/-in im gehoben Dienst sind in erster Linie das Führen der Einsatzkräfte bei Streifendiensten oder Verkehrsüberwachungen. Du kannst in deiner Position auch andere Polizisten/Polizistinnen ausbilden, dabei kannst du auch die Rolle als Fachlehrer/-in einnehmen. Ebenso kannst du in der Polizei-Verwaltung arbeiten.
In einigen Bundesländern bist vor allem in den ersten Dienstjahren im Wach-und Streifendienst eingesetzt. Das Gleiche gilt auch für die Bereiche der Bereitschaftspolizei (Fahndungsaktionen Demonstrationsbegleitung und Drogenrazzien)

Gehobener Polizeivollzugsdienst: Gehalt

Gehaltsentwicklung während und nach der Ausbildung

1. Jahr
Ø ca. 1.420€
2. Jahr
Ø ca. 1.480€
3. Jahr
Ø ca. 1.550€
Ein­stiegs­gehalt
Ø 2.996€
Gehalts­ent­wicklung
Ø 5.904€

Während deines Studiums bekommst du ein regelmäßiges Einkommen, das sich von Jahr zu Jahr erhöht. Diesen nennt man Anwärtergrundbetrag und variiert nach Bundesland. Beispielhaft für das Land Brandenburg beträgt dieser (brutto) im 1. Lehrjahr ca. 1420 €, im 2. Ausbildungsjahr ca. 1480 € und im 2. Lehrjahr 1550 €.
Nach deinem Studium bekommst du eine Besoldung. Diese seigert sich je nach Dienstgrad und Dienstalter. Alle Infos erhältst du im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Gehobener Polizeivollzugsdienst: Studium

Die Inhalte werden dir während des Studium in Modulen beigebracht.

Modulbeispiele sind :

  • Einsatzmanagement

  • Führung in der Polizei

  • Betriebswirtschaftslehre

  • Organisation und Personalmanagement in der Polizei

  • Sozial-, Arbeits- und Organisationspsychologie

  • Verwaltungswissenschaft mit Schwerpunkt Politik und Gesellschaft

  • Kommunikationswissenschaft

  • Verkehrswissenschaft und Verkehrspsychologie

  • Rechtswissenschaften, z.B. Straf- und Strafprozessrecht

  • Europäische polizeiliche Kooperationen sowie nationale und internationale polizeiliche Zusammenarbeit

  • Kriminalwissenschaften

  • Kriminalität unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik - "Cybercrime"

Gehobener Polizeivollzugsdienst: Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Selbstverständlich kannst du durch Weiterbildungen dein Wissen immer auf dem neusten Stand halten. (z. B. in den Bereichen Wach- und Sicherheitsdienste, Personenschutz, Objektschutz, Verwaltungsrecht).
Falls du weiter studieren möchtest, sind die Studienfächer Sicherheitsmanagement, Kriminologie, Staats- und Verwaltungswissenschaft oder Rechtswissenschaft interessant.
Du kannst auch in der Beamtenlaufbahn weiter aussteigen. Die nächst höhere Laufbahn ist der höhere Dienst. Damit kannst du Polizeirat werden und bis zum leitenden Polizeidirektor aufsteigen.

Gehobener Polizeivollzugsdienst FAQ: Häufig gestellte Fragen:

Welche Voraussetzung brauchst du für den Gehobener Polizeivollzugsdienst?

Wenn du das Studium im gehobener Polizeivollzugsdienst absolvieren möchtest, brauchst du folgende Voraussetzungen:

  • Du musst das Auswahlverfahren bestehen. Hier wird geprüft, ob du charakterlich und gesundheitlich für diesen Beruf geeignet bist. Beispielsweise werden polizeiärztliche Untersuchungen, Rollenspiele und Einzelgespräche durchgeführt.

  • Außerdem kann es auch zu Altersvorschriften kommen. Zum Beispiel in Brandenburg darfst du zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 36 Jahre alt sein*.

  • Falls du Tätowierungen hast, müssen diese durch die Dienstkleidung verdeckt werden können.

  • Des Weiteren solltest du über gute Deutschkenntnisse sowie eine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft* besitzen und mindestens den deutschen Schwimmpass in Bronze, der nicht älter als 3 Jahre sein darf, vorzeigen können.

*Im Einzelfall gibt es Ausnahmen. Das regeln die Länder.

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