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Polizeivollzugsbeamter/-in im mittleren Dienst (m/w/d): Ausbildung und Beruf

Zahlen, Daten, Fakten
Ausbildungsdauer:
2,5 Jahre in Brandenburg Jahre
Ausbildungsform:
Duale Ausbildung
Schulabschluss:
mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss
Gehaltsentwicklung während und nach der Ausbildung
1. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen
2. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen
3. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen
Ein­stiegs­gehalt
Ø 2.400 - 3.000
Gehalts­ent­wicklung
Ø 3.878
Karrierechancen und Zukunftsperspektiven

Polizeivollzugsbeamter/-in: Aufgaben

Die wichtigste Aufgaben als Polizeivollzugsbeamte/r im mittleren Dienst ist der Wach- und Streifendienst. Dabei bieten sie ihre Hilfe in Notsituationen an, verhängen Bußgelder und halten bei Ordnungswidrigkeiten den Sachverhalt fest.

Eine weitere Tätigkeit, ist die Sicherstellung der Beweisstücke bei Festnahmen oder bei der Aufklärung von Verbrechen. Desweiteren sichern sie die Unfallstellen ab und nehmen Personalien auf. Sie führen Verkehrskontrollen durch und schlichten Streitigkeiten für die Zivilisten. 
Wenn sie nicht im Wach- und Streifendienst eingeteilt sind, dann erledigen die Beamten auf der Wache Aufgaben im Bürobereich. Darunter zählen Anrufe und Anzeigen anzunehmen oder das Schreiben von Berichten.

Polizeivollzugsbeamter/-in: Gehalt

Gehaltsentwicklung während und nach der Ausbildung

1. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen€
2. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen€
3. Jahr
Ø 1.368 + Zulagen€
Ein­stiegs­gehalt
Ø 2.400 - 3.000€
Gehalts­ent­wicklung
Ø 3.878€

Bei der Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst im mittleren Dienst, kommt es bei dem Gehalt auf die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes an. Im Brandenburg gibt es einen Grundbetrag von ca. 1.274€ bis 1.368 € brutto. Je nach entsprechenden Zulagen kann dieser erhöht werden.

Während deiner Ausbildung als Polizeivollzugsbeamt(er/in) im mittleren Dienst erhältst du in der Regel im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr ein monatliches Gehalt von 1.368€ brutto + Zulagen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Ernennung zum/zur Polizeivollzugsbeamten/Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst steigst du in der Regel in die Besoldungsgruppe A7 ein. Das Einstiegsgehalt kann auch hier je nach Bundesland variieren. Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt im mittleren Dienst zwischen etwa 2.400 Euro und 3.000 Euro brutto pro Monat.

Mit zunehmender Berufserfahrung und einer erfolgreichen Laufbahnentwicklung kannst du in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen und damit auch ein höheres Gehalt erreichen. Der genaue Verlauf der Gehaltsentwicklung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und wird durch tarifliche Bestimmungen und Besoldungstabellen festgelegt.

Polizeivollzugsbeamter/-in: Ausbildung

Ausbildungsjahr

Ausbildungsinhalte

1. Lehrjahr

• Grundlagen der Ausbildung

• Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns

(Eingriffsrecht; Verkehrsrecht; Staats- und

Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht

• Polizeiliche Einsatzbewältigung (Grundlagen Standartsituationen/ Einsätze aus besonderem Anlass)

• Polizeiliche Kriminalitätskontrolle (Kriminologie;

Kriminalistik; Kriminaltechnik; Rechtsmedizin

• Polizeiliche Verkehrssicherheit Arbeit (Verkehrslehre;

Polizeiliche Informationsverarbeitung)

• Polizeiliche Trainings (Sport; Psychologie; Kommunikation)

2. Lehrjahr

• Grundlagen der Ausbildung

• Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns

(Eingriffsrecht; Verkehrsrecht; Staats- und

Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht

• Polizeiliche Einsatzbewältigung (Grundlagen

Standartsituationen/ Einsätze aus besonderem Anlass)

• Polizeiliche Kriminalitätskontrolle (Kriminologie;

Kriminalistik; Kriminaltechnik; Rechtsmedizin

• Polizeiliche Verkehrssicherheit Arbeit (Verkehrslehre;

Polizeiliche Informationsverarbeitung)

• Polizeiliche Trainings (Sport; Psychologie; Kommunikation)

3. Lehrjahr

• Interdisziplinäre polizeiliche Einsatzbewältigung

• Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns

(Eingriffsrecht; Verkehrsrecht; Staats- und

Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht

• Polizeiliche Einsatzbewältigung (Grundlagen

Standartsituationen/ Einsätze aus besonderem Anlass)

• Polizeiliche Kriminalitätskontrolle (Kriminologie;

Kriminalistik; Kriminaltechnik; Rechtsmedizin

• Polizeiliche Verkehrssicherheit Arbeit (Verkehrslehre;

Polizeiliche Informationsverarbeitung)

• Polizeiliche Trainings (Sport; Psychologie; Kommunikation)

Polizeivollzugsbeamter/-in: Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wenn man sich nach seiner Ausbildung weiterbilden möchte, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zuerst die „berufliche Anpassung“, hier kannst du dich in den Bereichen Wach- und Sicherheitsdienst, Personen- und Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Einbruch- und Diebstahlschutz, Verwaltungsrecht oder Öffentliche Verwaltung weiterbilden. 

Natürliche gibt es auch mehrere Berufsaufstiege in Form der Beamtenlaufbahn zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst, aber du kannst auch ein Studium nach der Ausbildung abschließen. Studienfächer sind bspw. Sicherheitsmanagement, Staats-, Verwaltungswissenschaft und Rechtswissenschaft.

Polizeivollzugsbeamter/-in FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen/Anforderungen sollte ich für die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-in im mittleren Dienst erfüllen?

  • Schulabschluss: In der Regel wird mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt. Einige Bundesländer können jedoch die Mittlere Reife oder einen höheren Schulabschluss verlangen.

  • Alter: Das Mindestalter für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten variiert je nach Bundesland und liegt oft zwischen 16 und 18 Jahren.

  • Staatsangehörigkeit: Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder einen EU-Pass haben. In einigen Fällen können auch Staatsangehörige anderer Länder zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Gesundheitliche Eignung: Du musst gesundheitlich geeignet sein, um den polizeilichen Anforderungen gerecht zu werden. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gesundheitszeugnis kann als Nachweis verlangt werden.

  • Persönliche Eignung: Du darfst nicht vorbestraft sein und musst charakterlich geeignet sein, um polizeiliche Aufgaben auszuführen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung kann Teil des Auswahlverfahrens sein.

  • Sportliche Eignung: Polizeivollzugsbeamte müssen körperlich fit sein, um die physischen Anforderungen des Polizeidienstes zu erfüllen. Es wird üblicherweise ein Sporttest durchgeführt, der Ausdauer, Schnelligkeit und Kraft umfasst.

  • Führerschein: Ein Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) ist oft erforderlich oder zumindest von Vorteil, da Polizeivollzugsbeamte im Dienst Fahrzeuge führen müssen.