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Ausbildungs-ABC: Alles rund um die Ausbildung!

News rund um die Ausbildung

Veröffentlicht am 15.09.2014

2015 wurden 522.165 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf junge Menschen, die sich für diesen Schritt entscheiden, kommen viele neue Aufgaben und Pflichten zu. Und auch viele Fragen treten beim Beginn der Ausbildung auf. Einige davon klären wir in unserem Auszubildenden-ABC.

Arbeitsplan

Der Arbeitsplan, oder auch Schichtplan, wird entweder vom Arbeitgeber oder von dir ausgefüllt.  In diesen werden deine genauen Arbeitszeiten eingetragen zur Nachverfolgung. Entweder wird das Ganze schriftlich angelegt oder durch eine Lochkarte.

Berufsschule

Im dualen Ausbildungssystem erfolgt die Ausbildung nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule. Der Zyklus zwischen Praxis und Theorie ist in jedem Unternehmen unterschiedlich und richtet sich auch nach der Ausbildung. Welche Berufsschule für deine spezifische Ausbildung zuständig ist und in welchem Rhythmus die Berufsschule stattfindet, sind auch beliebte Fragen beim Vorstellungsgespräch.

schöne frau liest zeitung und trinkt latte macchiato kaffeeCafé

Wird für viele Leute die morgens und nachts arbeiten zum Pflichtgetränk - Alternativ auch Tee. Die Heißgetränke sorgen für Durchhaltevermögen und Konzentration am Arbeitsplatz. Auch bekannt ist die morgendliche Café Pause, bei der der Tag ausgetauscht wird.

Dienstunfähigkeit

Wenn man einmal krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen kann, muss man dem Unternehmen sofort Bescheid geben. Als nächstes gleich zum Arzt, der einem die Krankschreibung ausstellt. Diese muss dann schleunigst zum Arbeitgeber gebracht werden. Den Zeitraum, bis wann die Krankschreibung beim Unternehmen sein muss, gibt meist der Arbeitgeber vor. Im Regelfall sind es drei Tage.

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ermöglicht es Jugendlichen mit einem eher schlechteren Zeugnis den Arbeitsalltag in einem bestimmten Tätigkeitsfeld und Betrieb kennenzulernen. Die EQ kann sechs bis zwölf Monate andauern.

Freistellung Auszubildender

Die Freistellung der Azubis für die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist gesetzlich geregelt (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch für Fortbildungen innerhalb des Betriebs.

Sparschwein mit GeldscheinenGehalt

Jaja, wer sagt, dass das Gehalt kein Grund ist, sich auf die Ausbildung zu freuen, der lügt! Jedoch bekommt nicht jeder Lehrling das gleiche Gehalt. Je nach Branche, Wohnort, Betrieb und vielen anderen Faktoren variiert das Gehalt. Gewisse Richtlinien regeln aber eventuell die Lohnspanne, z.B. der sogenannte Tarifvertrag. Auf der Website der Agentur für Arbeit könnt ihr eure Traumausbildung mal eingeben und schauen, was Azubis dabei durchschnittlich verdienen.

Hilfe

Während der Ausbildung wird man, wie der Name schon sagt, „ausgebildet“. Vorher kann man quasi noch nichts, hinterher alles. So oder so ähnlich. Worauf wir hinaus wollen: Fehler machen ist menschlich. Und auch total natürlich, vor allem in neuen Bereichen und Abteilungen. Wer sich bemüht, der darf auch nach Hilfe fragen. Für viele Arbeitgeber ist es daher ein gutes Zeichen, wenn ihr in eurer Ausbildung viele Fragen stellt - das zeigt, dass ihr mit Interesse dabei seid und viel Neues lernen möchtet.

Insolvenz Ausbildungsbetrieb

Was macht man, wenn der Betrieb Pleite geht? In solchen Fällen übernimmt der Insolvenzverwalter die Aufgaben des Ausbilders, Anfragen und Ansprüche aller Art sind an ihn zu richten. Solange die Insolvenz nur droht und nicht eingetreten ist, bleiben die im Ausbildungsvertrag festgelegten Pflichten bestehen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschränkt die Arbeitszeit von arbeitenden Kindern und Jugendlichen auf bis zu 40 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche (Das wären acht Stunden pro Tag). Pausen werden hierbei jedoch nicht mitgerechnet. Außerdem legt es fest, welche Arbeiten ein Jugendlicher verrichten darf und welche Pflichten und Rechte für Azubi und Arbeitgeber bestehen. Kurzum: Es trägt dafür Sorge, dass Jugendliche bzw. Minderjährige in der Arbeitswelt auch als solche behandelt werden und nicht die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene gelten. Es schützt also Minderjährige in der Berufswelt und betrifft auch dich, falls du jünger als 18 Jahre bist und eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvierst.

Krankenversicherung 

In Deutschland ist die Versicherung bei einer Krankenkasse per Gesetz vorgeschrieben. Dein Betrieb zahlt den Beitrag, wenn du gesetzlich versichert bist. Die Alternative, eine private Krankenversicherung, ist wesentlich teurer, jedoch hat man auch mehr Boni und Freiräume.

Lehrmaterialien

Du bekommst von deinem Betrieb kostenlos alle Materialien die du für deine Ausbildung brauchst, sei es Lehrbücher oder Werkzeug.

Mehrarbeit

Vorgesehen sind Überstunden eigentlich nicht, aber wenn du doch mal länger arbeiten musst als 8 Stunden pro Tag, dann kannst du sie entweder „abbummeln“, d.h. an einem anderen Tag früher gehen, oder sie werden dir extra bezahlt. Das entscheidet meistens der Betrieb. Wichtig hierbei ist, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten wird.

JobNebenjob

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht für die Lebenskosten ausreicht, dann kannst du dir natürlich in einem Aushilfsjob bis zu 400 Euro dazuverdienen. Wichtig hierbei ist aber: Die Arbeit darf weder in einem direkt zum Ausbildungsunternehmen konkurrierenden Betrieb erfolgen, noch dürfen die Ausbildungspflichten vernachlässigt werden! Besser auf Nummer sicher gehen und den Chef fragen! Viele Unternehmen sehen es nicht gern, wenn du deine Freizeit nicht für das Lernen für die Berufsschule oder zur Erholung nutzt, sondern stattdessen bei einem anderen Betrieb arbeiten gehst, denn das hat unter Umständen ja auch Auswirkungen auf deine Noten oder deine Leistungsfähigkeit.

Ostern/Feiertage

Am ersten Oster- sowie Weihnachtsfeiertag, und am 1. Januar und Mai dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Dafür aber an Weihnachten und Silvester bis 14 Uhr. Für Sonn- und Feiertage gilt für die meisten Jugendliche ebenfalls ein Arbeitsverbot, solange nicht in derselben Woche noch ein Ausgleichstag vorgesehen ist. Ausnahme hierbei ist die Landwirtschaft. Jedoch müssen mindestens zwei Sonntage im Monat freibleiben.

Probezeit

In jedem Unternehmen gibt es die Probezeit. In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Während dieser Zeit gibt es keine Kündigungsfrist, das heißt der Ausbilder, aber auch der Auszubildende, kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Du solltest die Probezeit daher für beide Seiten als Chance sehen - falls du in dieser Zeit merken solltest, dass der gewählte Beruf bzw. das Unternehmen doch nicht zu dir passen, kannst du ohne weitere Probleme kündigen. Allerdings kann auch der Arbeitgeber seine Meinung überdenken und das Ausbildungsverhältnis beenden.

Berufe mit FQualifizierung

Für bestimmte Berufe muss man trotz allem ausreichend qualifiziert sein. Das kann zum einen heißen, dass man einen ausreichenden Zeugnisschnitt haben muss, zum anderen aber auch eine vorhergehende Ausbildung/Fortbildung/Weiterbildung.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Sie wird dir automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Du bezahlst momentan die Rente der aktuellen Rentner, und erwirbst dir damit das Recht, selbst Rente zu beziehen, wenn du aus dem Beruf ausgeschieden bist. Klingt irgendwie logisch, oder?

Suche nach dem Ausbildungsplatz

Sind die Erwartungen und Wünsche erstmal im Kopf sortiert und der Abschluss bald in der Tasche, geht es an die Ausbildungssuche! Egal ob persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit, auf Messen, im Internet oder in Stellenanzeigen - die Auswahl ist riesig! Am besten erkundigst du dich bei den Betrieben selbst. Meist findet man im Internet alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Und wenn doch mal Fragen zu den einzelnen Ausbildungsberufen bleiben: Ein Blick in unseren Ausbildungsfinder oder auf die PLANBAR-Webmesse genügt und du hast alle wichtigsten Infos vor dir! Ist die Bewerbung aber erstmal raus, heißt es warten, warten, warten! Wenn dann die heißersehnte, positive Rückmeldung da ist, gilt es meist erst viele Schritte wie Assessment-Center, Eignungstest und Vorstellungstest zu überstehen, ehe du in deine Ausbildung starten kannst!

TattooTattoos

Tattoos, Piercings und Co. Nicht in jeder Branche sind sie so gerne gesehen. Klar, als Handwerker mit Ganzkörperuniform stört die sexy Piratin am Arm nicht. Als Mitarbeiter im seriösen Büro mit viel Kundenkontakt vielleicht schon! Am besten schon bei der Ausbildungssuche offen mit der Körperverzierung umgehen, damit keine bösen Überraschungen entstehen! Prinzipiell gilt aber: Nur wer sich wohlfühlt, kann im Job richtig durchstarten und glücklich werden. Wenn man sich komplett verstellen und abdecken muss, ist das oft nicht möglich. Heutzutage gibt es aber schon viele Büros, in denen deutlich sichtbare Tattoos und Piercings längst kein Tabu mehr sind. Auch hier gilt: Fragen kostet nichts!

Grillen am Strand mit PLANBARUrlaub

Klar - auch der Urlaub gehört zu deiner Ausbildung dazu! Schließlich kann nur ein erholter Mitarbeiter ein guter Mitarbeiter sein. Die Urlaubsplanung ist in den meisten Betrieben unterschiedlich regelt. Bei 5 Arbeitstagen pro Woche hast du mindestens einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Wie viel Urlaub dir wirklich zusteht, wird in deinem Ausbildungsvertrag geregelt.

Verkürzung der Ausbildung

Eine Ausbildung kann sowohl zu Beginn als auch mitten drin verkürzt werden. Bereits vor dem Beginn kann es im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Die anderen Möglichkeiten sind die Anrechnung auf berufliche Vorbildung, auf Antrag und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Eine Kombination ist auch möglich.

Weiterbildung

In Deutschland hat jeder die Möglichkeit sich weiterzubilden. So kann man sich weitere Berufsfelder erschließen und somit ein breiteres Spektrum an Angeboten erzielen. Dadurch wird man interessanter für Arbeitgeber sowie Kunden. Auch hier kannst du dich z.B. bei der IHK, HWK oder Agentur für Arbeit beraten lassen. Oft bieten Arbeitgeber aber auch eigene Schulungen und Seminare für ihre Mitarbeiter an bzw. ermöglichen es den Mitarbeitern, daran teilzunehmen und tragen die Kosten.

XS oder XXL

Deine normale Arbeitskleidung musst du dir schon selbst kaufen. Ausnahme: Schutzkleidung, falls diese für deine Arbeit erforderlich ist. Wenn sie der Sicherheit dient, muss dein Arbeitgeber diese für dich kostenfrei bereitstellen.

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Das ruft man doch schon mal aus wenn man Feierabend hat. Aber meistens geht es dann doch am nächsten Tag weiter. Wichtig hier: Gesetzlich ist Vorgeschrieben, dass zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden "Pause" liegen müssen. Das dient der Erholung!

Zeugnis

Es gibt sowohl Zwischen- als auch Abschlusszeugnisse. Das Zwischenzeugnis ist wie in der Schule ein Zeugnis nach den einzelnen Jahren, welches man dem Arbeitgeber vorlegen muss. Ebenso das Abschlusszeugnis, welches nach Beendigung der Ausbildung ausgestellt wird. Diese Dokumente sind extrem wichtig und sollten unbedingt aufgehoben werden.

 

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung