Werde Justizfachangestellte/r (m/w/d) beim Brandenburgischen Oberlandesgericht
Deine Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten (m/w/d) beim Brandenburgischen Oberlandesgericht
Weitere Berufe bei Brandenburgisches OberlandesgerichtWelche Aufgaben hat der Justizfachangestellte (m/w/d)?
Sie nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten, d. h. in enger Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, in den Fachgebieten Strafprozess, Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Grundbuch, Nachlass, Register, Vormundschaft und Betreuungen bzw. in verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verfahren tätig.
Justizfachangestellte sind darüber hinaus auch Ansprechpartner/innen für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Zu ihren Aufgaben, die sie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachangestellten in der Serviceeinheit umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie z.B. die
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
- Berechnung von Reisekosten sowie Berechnung von Gerichtskosten.
Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachangestellten eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Der Beruf erfordert deshalb neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und ein gutes Einfühlungsvermögen.
Wie werde ich Justizfachangestellte/Justizfachangestellter?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres.
Die Ausbildung findet im dualen System, das heißt an der Berufsschule und an den Ausbildungsgerichten, statt.
Ausbildungsgerichte:
- Amtsgericht Brandenburg an der Havel
- Amtsgericht Cottbus
- Amtsgericht Fürstenwalde/Spree
- Amtsgericht Neuruppin
Daneben ist ein Praxiseinsatz auch z.B. bei den Amtsgerichten Bad Liebenwerda, Lübben(Spreewald), Potsdam, Nauen, Strausberg und Oranienburg möglich.
Schwerpunkte:
Während der dreijährigen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden sämtliche Abteilungen des Amtsgerichts sowie einige Abschnitte bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch die Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und die Schreibfertigkeiten geschult.
Die Auszubildenden nehmen an dem praxisbegleitenden Unterricht der Justizverwaltung teil und besuchen regelmäßig die Berufsschule im Oberstufenzentrum „Alfred Flakowski“ in Brandenburg an der Havel.
In jedem Ausbildungsgericht stehen Ausbilder oder Ausbilderinnen als Ansprechpartner zur Verfügung, die den Ablauf der dreijährigen Ausbildung koordinieren.
Perspektiven nach der Ausbildung:
Welche Einsatzmöglichkeiten bestehen nach Beendigung der Ausbildung?
Nach erfolgreicher Prüfung können die Auszubildenden als Justizfachangestellte eingestellt und in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist im Wesentlichen von der auszuübenden Tätigkeit (Eingruppierung) abhängig.
Welche Ausbildungsvergütung erhalte ich?
Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) in der zurzeit gültigen Fassung
ein Ausbildungsentgelt ab 01.01.2021
- im 1. Ausbildungsjahr in Höhe von 1.036,82 EUR,
- im 2. Ausbildungsjahr in Höhe von 1.090,96 EUR und
- im 3. Ausbildungsjahr in Höhe von 1.140,61 EUR,
- monatlich vermögenswirksame Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes in Höhe von zurzeit 6,65 EUR,
- eine Jahressonderzahlung.
Welche Einstellungsvoraussetzungen muss ich bestehen?
Die Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel, gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse, ein mittlerer Schulabschluss sowie Interesse am Beruf sind die wichtigsten Voraussetzungen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation (Schulbildung) und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung für den 1. September des jeweiligen Einstellungsjahres kann in der Zeit von September bis zum 31. Dezember des Vorjahres per Post an den:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Der Präsident
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
oder per E-Mail an ausbildung@olg.brandenburg.de gerichtet werden.
Von Bewerbungen an die Land- und Amtsgerichte des Landes Brandenburg ist abzusehen. Die Zusendung von Bewerbungsunterlagen in Heftern sollte vermieden werden. Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag, der der Bewerbung beigefügt ist.
Folgende Unterlagen sollte die Bewerbung enthalten:
- Bewerbungsschreiben,
- Lebenslauf tabellarisch und handschriftlich mit aktuellem Lichtbild,
- letztes aktuelles Schulzeugnis, Leistungseinschätzungen, sofern vorhanden: Abschlusszeugnis/se (10. Klasse/mittlere Reife, Abitur),
- Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
- Nachweise über Befähigungen, Praktika usw.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Zeller (Tel.: 03381/39 9217) oder Frau Janka (Tel.: 03381/39 9219)
Nähere Infos unter: http://www.olg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.343987.de