Abi mit 16 und dann?

Ich habe Julia als eine nette, aufgeschlossene und wissbegierige Mitschülerin kennengelernt. Sie war ein blondes, hübsches Mädchen, welches einen Kopf größer als ich war. Zusammen paukten wir sämtliche geschichtliche Epochen im Geschichte-Leistungskurs durch.
Frau guckt fragend in die Luft

Eigentlich gab es keinen Unterschied zwischen uns, nur dass Julia 16 war und ich schon 18, als wir unser Abiturzeugnis in den Händen halten durften.
Julia war fünf Jahre, als sie eingeschult wurde. Ihre Eltern bemerkten beizeiten, dass sie im Kindergarten nicht mehr ausgelastet war und geistige Beschäftigung brauchte.


Bereits in der ersten Klasse nahm sie den Schulstoff besser und schneller auf als ihre Mitschüler. Sie kann sich noch gut daran erinnern, wie frustriert sie war, die Dinge wieder üben zu müssen, die sie schon längst konnte. Irgendwann entwickelte sie eine richtige Ablehnung gegenüber allem, was mit der Schule zu tun hatte. Faulheit? Nein, Unterforderung, die die ersten Ausmaße zeigte. Julia bekam fortan den Stoff der höheren Klassen, um sich nicht von den Mitschülern trennen zu müssen. Doch so konnte es nicht weitergehen, also durfte sie die vierte Klasse überspringen.


Ab der fünften Klasse besuchte Julia das Gymnasium. Für sie selbst war der Altersunterschied nie ein Problem gewesen, schließlich wächst man mit seinem Umfeld mit und wird auch zeitiger „erwachsen“. Heute würde Julia sagen, dass sie sich mit 14 nicht wie eine 14-Jährige verhalten hat, sondern eher wie eine 16-Jährige. Sie kann sich noch daran erinnern, dass sie damals nicht viel mit Gleichaltrigen anfangen konnte.


Inhaltlich und fachlich gesehen war der Sprung für Julia nie ein Problem. Das Abitur absolvierte sie mit ihren 16 Jahren souverän und besser als manch anderer. Natürlich war es dann auch super 2 Jahre gespart zu haben, da man das Abi schon eher in der Tasche hatte. Nur praktisch sah es dann leider etwas anders aus. Für das FSJ im Theater war Julia leider noch zu jung, da man aus Jugendschutzgründen mit 16 Jahren nach 22 Uhr nicht mehr bei den Proben sein durfte. Kurios war auch, dass Briefe einflogen, die Julia an ihre Schulpflichtigkeit erinnern sollten und einen Nachweis ihrer jetzigen Tätigkeit forderten. Nach dem sächsischen Schulgesetz ist man, solange man nicht volljährig ist, auch nach dem Abitur schulpflichtig. Für Julia hätte das bedeutet, dass es ihr, wenn sie kein FSJ gemacht hätte, nicht möglich gewesen wäre, wie andere Schulabgänger ein Praktikum oder ein Auslandsjahr zu machen. Sie hätte sich keine Zeit nehmen können, um sich über ihre zukünftige Laufbahn Gedanken zu machen.
Heute arbeitet Julia an einem Privattheater und studiert Pädagogik.

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